Unternehmen außerhalb der Automobilbranche - Termine sind ab 27.09.20 buchbar
Hinweis: Diese Leistung kann ausschließlich von gewerblichen Unternehmen gebucht werden. Wenn dies nicht der Fall ist und Sie trotzdem einen Termin buchen, werden Sie vor Ort abgewiesen und der Termin entfällt ersatzlos.
Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden. Alle gewerblichen Autohäuser können hier Termine für die folgenden Leistungen buchen:
- Zulassung
- Umschreibung
- Wiederzulassung von Fahrzeugen
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden, folgenden Voraussetzungen:
In jedem Falle muss jeweils bei jedem Termin eine gültige Gewerbeanmeldung vorgelegt werden (Ohne Gewerbeanmeldung kann keine Dienstleistung erbracht werden).
- Ggf. ist eine Vollmacht vom zukünftigen Fahrzeughalter mitzubringen
- Vorlage des Nachweis über einen gültigen TÜV
- Kennzeichenschild(er) bei zugelassenen Fahrzeugen
- Mit den Vorgängen verbundene Abmeldungen können durchgeführt werden
Es besteht die Möglichkeit, zuvor kostenpflichtig (12,80 Euro) ein Wunschkennzeichen verbindlich zu reservieren und die Kennzeichenschilder bereits fertigen lassen.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief, wird in der Regel durch den Hersteller mitgeliefert)
- CoC-Papier
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Einzugsermächtigung
- Personalausweis und Reisepass
- Gegebenenfalls Vollmacht bei Zulassung durch Dritte mit Einverständniserklärung zur Auskunft über Steuerrückstände
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)
Für Fragen und weitere Information stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle/oder des Straßenverkehrsamtes unter der Rufnummer (0911) 974-22 76 zur Verfügung.