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Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Aus dem Fahrzeugregister können Auskünfte erteilt werden (Halterauskunft), wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht.

Wichtiger Hinweis - Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar
Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle herrscht in der Führerscheinstelle derzeit ein erheblicher Personalengpass. Daher ist bis einschließlich Freitag, 26. April, mit erheblichen Wartezeiten und der frühzeitigen Einstellung der Wartemarkenausgabe zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt bedauert die Einschränkungen und hofft auf Verständnis. Wir empfehlen daher die Nutzung der umfangreichen Onlinedienste.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.

Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").

Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Anfrage: kurze schriftliche Darstellung für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird

Kosten

5,10 Euro

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 03.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)