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Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Beschreibung

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Den Fischereischein können Sie beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth, Schwabacher Straße 170, Zimmer-Nr. 3.06, 90763 Fürth, beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.

    Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt, die Bezahlung der Fischereiabgabe als Einmalzahlung ist möglich. Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

    Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

    Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

    Voraussetzungen

    Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

    Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

    Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

    Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen:

    • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 € zuzüglich Fischereiabgabe
    • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 € zuzüglich Fischereiabgabe
    • Jugendfischereischein: 5,00 € zuzüglich Fischereiabgabe

    Fristen

    Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

    Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

    Erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
    • Passbild
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
    • ggf. Führungszeugnis

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines (Dateiformat: pdf) (Empfänger: Stadt Fürth)
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines (Dateiformat: pdf) (Empfänger: Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz)
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    Kosten

    Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.

     

    Fischereischeingebühr:

    • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
    • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
    • Jugendfischereischein: 5,00 €

    Rechtsgrundlagen

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verwandte Themen

    Stand 12.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

    Stand 12.06.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth