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Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Wichtiger Hinweis - Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar
Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle herrscht in der Führerscheinstelle derzeit ein erheblicher Personalengpass. Daher ist bis einschließlich Freitag, 26. April, mit erheblichen Wartezeiten und der frühzeitigen Einstellung der Wartemarkenausgabe zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt bedauert die Einschränkungen und hofft auf Verständnis. Wir empfehlen daher die Nutzung der umfangreichen Onlinedienste.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Für das Fahren eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund wird eine Fahrerlaubnis (Führerschein) benötigt. Sie möchten die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen. Die Fahrerlaubnis können Sie beim Straßenverkehrsamt der Stadt Fürth im Ämtergebäude Süd beantragen.

Wenn Sie eine Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden.

  • Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth
  • Gültigkeit des Antrags: Der Antrag läuft 1 Jahr nach Erteilung des Prüfauftrages bzw. nach Bestehen der Theorieprüfung ab, sofern bis dahin die praktische Prüfung nicht bestanden ist.
  • Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: Informationen dazu finden Sie HIER. Bei der gleichzeitigen Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis muss bei der Terminbuchung eine weitere Leistung ("Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben") hinzugefügt werden.

 

Eine Fahrerlaubnis für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE wird nur befristet für fünf Jahre erteilt. Diese Fahrerlaubnis muss regelmäßig und rechtzeitig verlängert werden.

Die Antragstellung sollte 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung Ihre Fahrerlaubnis vorerst erlöscht, Ihre Besitzstände verloren gehen und ggf. weitere Unterlagen (z.B. Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs") oder Prüfungen erforderlich werden. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
  • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth

1. Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE KLASSEN A1, A2, A, B, BE, AM, L UND T

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) ohne Kopfbedeckung
  • Sehtest (Augenarzt oder Optiker) bzw. bestandene augenärztliche Untersuchung im Sinne des § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) i. V. m. Anlage 6 zur FeV nicht älter als 2 Jahre.
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Name der Fahrschule
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden.
  • Sollte keine Sehhilfe mehr erforderlich sein, ist ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung erforderlich (Muster: siehe analog Anlage 6 Nr. 2.2 FeV)

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE KLASSEN C1, C1E, C, CE

Zusätzlich zu den den allgemeinen, mitzubringenden Unterlagen werden für die Klassen C1, C1E, C, CE zwingend benötigt:

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) ohne Kopfbedeckung
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Name der Fahrschule
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Ggf. Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module (für Fahrerqualifizierungsnachweis)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE KLASSEN D1, D1E, D, DE

Zusätzlich zu den den allgemeinen, mitzubringenden Unterlagen werden für die Klassen D1, D1E, D, DE zwingend benötigt:

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) ohne Kopfbedeckung
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • Name der Fahrschule
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
  • Leistungsdiagnostik (Ärzte in Fürth: B.A.D. Robert-Koch-Straße 41, Dr. Wolfgang Romming, Erlanger Straße 34, Dr. Christian von de Weyer, Ritterstraße 5)
  • Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (muss im Bürgeramt beantragt werden oder online). Um dieses dort zu erhalten, benötigen Sie von der Führerscheinstelle ein Schreiben. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail unter [email protected], Gebühr 13,00 €
  • Ggf. Nachweis über abgelegte Grundqualifikation (IHK) bzw. der 5 Module (für Fahrerqualifizierungsnachweis)
  • Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/PIN bezahlt werden.

Eintragung Schlüsselzahl 196 / 96

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45mm) ohne Kopfbedeckung
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrschule

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

Kosten

Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

Rechtsgrundlagen

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Stand 22.12.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand 04.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth