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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

WICHTIGER HINWEIS:

Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Termine täglich von Montag bis Freitag gegen 11.00 Uhr neu eingestellt werden.

ODER

Beschreibung

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. Dort werden eingetragen:

  • Verwaltungsentscheidungen wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit, insbesondere Ablehnung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zu einem Gewerbe sowie die Gewerbeuntersagung,
  • Verzichte während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens,
  • Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes von dem Gewerbetreibenden selbst oder seinem Vertreter oder Beauftragten begangen worden ist, wenn die Geldbuße mehr als 200 Euro beträgt.
  • Rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder das Strafgesetzbuch, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Gewerbes begangen worden sind, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.

Auf Antrag erhält jedermann Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt des Registers.

Der Antrag ist bei der Gemeinde - Meldebehörde - zu stellen.

Befugt zur Antragstellung ist der Betroffene selbst oder sein gesetzlicher Vertreter. Der Antrag kann nicht durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch den Ehegatten oder einen Rechtsanwalt).

Für die Vorbereitung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei einem überwachungsbedürftigen Gewerbe kann die Auskunft auch zur Vorlage bei der Behörde beantragt werden. Sie wird dann der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen hat die Behörde dem Betroffenen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt und enthält Informationen über Gewerbetreibende.

Ein Auszug daraus kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Dazu benötigen Sie aber einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2 zum Auslesen.

In Fürth können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister in den Bürgerämtern Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln) bei persönlicher Vorsprache beantragt werden. Um Ihnen den Behördengang so komfortabel wie möglich zu gestalten, können Sie einen Termin online vereinbaren und auf diese Weise Wartezeiten vermeiden.

Hinweis: In dem Register sind nicht alle Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst.

Voraussetzungen

Antrag des Betroffenen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen:

  • Identifikationsnachweis

  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsberechtigung

Hinweise

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Die Durchführung ist jederzeit auch schneller und einfacher online möglich. Bitte beachten Sie das Online-Verfahren.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnachweis
  • Bei gesetzlichem Vertreter zusätzlich Identifikationsnachweis des Betroffenen und Nachweis der Vertretungsmacht

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

13 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand 03.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

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