Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.
Beschreibung
Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.
Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Kinderhorte
- Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
- Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
- "Netze für Kinder"-Einrichtungen
Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Prüfung des Bedarfs einer Betriebserlaubnis im Rahmen der Kinderbetreuung (0 - 12 Jahre) im Stadtgebiet Fürth
Ab sofort ist es den Trägern, Gemeinden und Personen im Stadtgebiet möglich, Angebote im Rahmen der Kindertagesbetreuung auf den Bedarf einer Betriebserlaubnis zu prüfen. Die Prüfung erfolgt.
Für weitere Informationen zum Thema stellen wir hier in Kürze noch ein Kurzkonzept zum Thema bereit, wo Sie sich ab Seite 4 die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Betriebserlaubnisverfahren in der Kinderbetreuung einholen können.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn
- die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,
- die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
- zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) bzw. im Fall von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der kreisfreien Gemeinden bei der Regierung zu stellen. Diese prüft dann – ggf. auch durch Besichtigung der Räumlichkeiten – ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben sind.
Regionale Ergänzung: Stadt Fürth
Das entsprechende Fachkonzept zur Beantragung einer Erlaubnis finden Sie HIER.
Hinweise
Die zuständigen Fachkräfte haben nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere im Gefahrenfall das Recht und die Pflicht (auch unangemeldet) den laufenden Betrieb der Einrichtung zu überprüfen. Die Aufnahme (und eine bevorstehende Schließung) des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte der zuständigen Behörde anzuzeigen. Etwaige Änderungen und die Zahl der belegten Plätze sind jährlich einmal zu melden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Konzeption inkl. Schutzkonzept
- Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Funktionsbeschreibung
- Satzung des Trägers
- Ausbildungsnachweise der Leitung
- Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung
- Mietvertrag
- Überlassungsvertrag
- Nutzungsvereinbarung bei Doppelnutzung
- Baurechtliche Genehmigung (einschließlich Nutzungsänderung/Brandschutz)
- Betreuungsvertrag
Formulare
Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII (Empfänger: Stadt Fürth)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII (Empfänger: Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
§ 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen für die Kindertagesbetreuung in Bayern
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis kann Widerspruch oder verwaltungsgerichtlicher Klage erhoben werden.
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Stand 12.11.2022 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand 13.01.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth
Stand 05.12.2022 - Redaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken