Tierschutz
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.
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Dienstleistung Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Tierschutz; Anordnung
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Anordnungen erlassen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz werden verfolgt und geahndet.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierschutzrecht; Beantragung einer Sachkundebescheinigung oder eines Befähigungsnachweises
Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)