Ein- und Ausfuhr von Tieren
Sie möchten Ihr Haustier auf eine Reise ins Ausland mitnehmen oder Sie wollen eine bestimmte Tierart in Deutschland einführen? Die Verbringung von Tieren unterliegt strengen Regeln, unter anderem, um die Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern und bedrohte Arten zu schützen.
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Dienstleistung Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung
Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Gesundheitszeugnis für Tiere; Beantragung
Wenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese ein Gesundheitszeugnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Haustiere; Informationen über die Mitnahme auf Reisen
Beim Reisen mit Haustieren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sind einige Verordnungen und Regelungen zu beachten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)