Veterinärüberwachung
Die Veterinärämter und Kreisverwaltungsbehörden stellen durch Untersuchungen und Kontrollen (z. B. von Futter- oder Tierarzneimitteln) nicht nur die Gesundheit der Tiere, sondern auch der Menschen sicher.
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Dienstleistung Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs
Der Verkehr mit Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen. Zuständig für die Überwachung der Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch die Tierhalter und Tierärzte ist die Kreisverwaltungsbehörde.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
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Dienstleistung Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
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