Fischen
Die Fischerei ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.
1 bis 5 von 5 Ergebnissen
-
Dienstleistung Fischereiabgabe; Zahlung
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung
Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Fischereirecht; Anordnung und Untersagung von Besatzmaßnahmen
Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Fischereischein; Beantragung
Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen
Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)