Fürther Serviceportal
 

Fischen

Die Fischerei ist einerseits eine beliebte Freizeitbeschäftigung, andererseits dient sie aber auch der naturnahen Bewirtschaftung und Kontrolle der Tierbestände und darf daher nur nach bestimmten Regeln erfolgen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 5 von 5 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Fischereiabgabe; Zahlung

    Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  2. Dienstleistung

    Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung

    Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  3. Dienstleistung

    Fischereirecht; Anordnung und Untersagung von Besatzmaßnahmen

    Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel, vor allem der Artenreichtum und die Gesundheit des Fischbestandes nicht beeinträchtigt werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  4. Dienstleistung

    Fischereischein; Beantragung

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen

    Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)