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Hundehaltung

Sie möchten einen Hund als Haustier halten? Wir informieren Sie über besondere Regelungen zur Hundehaltung, z. B. über Leinenzwang, Haltung von gefährlichen Hunden und die Hundesteuer.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

    Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  2. Dienstleistung

    Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes

    Die Gemeinden legen fest, in welchen Fällen Hunde an- und ggf. wieder abzumelden sind.

    Kämmerei (Käm) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Tierschutz; Anordnung

    Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Anordnungen erlassen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)