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Artenschutz

Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug

    Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  2. Dienstleistung

    Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

    Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren