Artenschutz
Der Artenschutz dient der Erhaltung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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Dienstleistung Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung
Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren