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Wahlen

Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch Ihr Wahlrecht die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) Einfluss zu nehmen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags

    Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

    Bürgeramt (BA)
  2. Dienstleistung

    Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis

    Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.

    Bürgeramt (BA)
  3. Dienstleistung

    Wahlhelfer; Berufung

    Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse. Sie können ein Erfrischungsgeld erhalten.

    Bürgeramt (BA)
  4. Dienstleistung

    Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung

    Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren