Wahlen
Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch Ihr Wahlrecht die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen (Bund, Land, Gemeinde) Einfluss zu nehmen.
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Dienstleistung Bundestagswahl; Einreichung eines Wahlvorschlags
Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.
Bürgeramt (BA) -
Dienstleistung Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.
Bürgeramt (BA) -
Dienstleistung Wahlhelfer; Berufung
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse. Sie können ein Erfrischungsgeld erhalten.
Bürgeramt (BA) -
Dienstleistung Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
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