Fürther Serviceportal
 

Sicherheit

In gefährlichen Situationen sollten Sie wissen, was zu tun ist. Wir bieten Ihnen konkrete Hinweise zu Not- oder Katastrophenfällen in unterschiedlichen Bereichen. Darüber hinaus informieren wir Sie z. B. über präventive Maßnahmen, den Umgang mit Waffen oder dem Datenschutz.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 45 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

    Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auch auf dem Transportweg durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse. Diese kann Ihnen die Kreisverwaltungsbehörde ausstellen, in deren Bezirk Ihr Grenzübergang nach Deutschland stattfindet bzw. in deren Bezirk Ihr Zielort liegt. Erforderlich sind hierfür in der Regel eine Mitnahmeerlaubnis und ein Waffenschein.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte

    Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

    Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten

    Sie können Ihre Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen. Beispielsweise können Sie eine Auskunft über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, die Löschung Ihrer Daten oder eine Berichtigung unrichtiger Daten beantragen. 

    Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen

    Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben.

    Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA)
  5. Dienstleistung

    Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung

    Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

    Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

    Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

    Sachgebiet Katastrophenschutz
  8. Dienstleistung

    Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst

    In Bayern kümmern sich rund 315.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.

    Sachgebiet Katastrophenschutz
  9. Dienstleistung

    Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss prüfen, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. In bestimmten Fällen kann oder muss sie dazu ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten verlangen.

    Sachgebiet Führerscheinstelle
  10. Dienstleistung

    Gefahrgutbeförderung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung, Fahrwegbestimmung und sonstigem

    Für den Bereich der Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Für die Erteilung von Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht