Sicherheit
In gefährlichen Situationen sollten Sie wissen, was zu tun ist. Wir bieten Ihnen konkrete Hinweise zu Not- oder Katastrophenfällen in unterschiedlichen Bereichen. Darüber hinaus informieren wir Sie z. B. über präventive Maßnahmen, den Umgang mit Waffen oder dem Datenschutz.
Datenschutz
Um Bürgerinnen und Bürger vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten zu schützen, dürfen öffentliche Stellen und Unternehmen personenbezogene Daten nur nach bestimmten Regeln verarbeiten.
Verkehrssicherheit
Mit zunehmendem Verkehrsaufkommen wird die Verkehrssicherheit immer wichtiger. Wir geben Ihnen einen Überblick über wichtige Regeln und Bestimmungen im Straßen- und Luftverkehr sowie Anhaltspunkte, was Sie selbst zur Verkehrssicherheit beitragen können.
Zivil- und Katastrophenschutz
Schutz und Warnung der Bevölkerung bei Erdbeben, Unwettern, schweren Unfällen und Ähnlichem ist Aufgabe des Zivil- und Katastrophenschutzes. Informieren Sie sich, welche Maßnahmen es gibt und wie Sie sich selbst auf derartige Notfälle vorbereiten können.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Unter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wird eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben, die das öffentliche Leben betreffen, zusammengefasst. Wir informieren Sie z. B. über die Feuerwehr und Polizei sowie über das Versammlungs- und Waffenrecht.
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Dienstleistung Verkehrsprävention; Verkehrsaufklärung und -erziehung
Verkehrsprävention umfasst vielfältige Aktionen und Unterrichte im Rahmen der Verkehrsaufklärung und -erziehung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörden sowie von gemeinnützigen Vereinen.
Kommunaler Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst SVA/KVOD -
Dienstleistung Versammlung; Anzeige
Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Allgemeine Informationen
Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffen; Informationen zur Erlaubnis
Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung; Beantragung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffenbesitzkarte; Beantragung
Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte, die von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)