Fürther Serviceportal
 

Sicherheit

In gefährlichen Situationen sollten Sie wissen, was zu tun ist. Wir bieten Ihnen konkrete Hinweise zu Not- oder Katastrophenfällen in unterschiedlichen Bereichen. Darüber hinaus informieren wir Sie z. B. über präventive Maßnahmen, den Umgang mit Waffen oder dem Datenschutz.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

31 bis 40 von 45 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Verkehrsprävention; Verkehrsaufklärung und -erziehung

    Verkehrsprävention umfasst vielfältige Aktionen und Unterrichte im Rahmen der Verkehrsaufklärung und -erziehung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörden sowie von gemeinnützigen Vereinen.

    Kommunaler Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst SVA/KVOD
  2. Dienstleistung

    Versammlung; Anzeige

    Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme

    Sie benötigen eine Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  4. Dienstleistung

    Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Waffen; Allgemeine Informationen

    Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  6. Dienstleistung

    Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Waffen; Informationen zur Erlaubnis

    Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung; Beantragung

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  9. Dienstleistung

    Waffenbesitzkarte; Beantragung

    Wenn Sie eine Schusswaffe erwerben oder besitzen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Waffenbesitzkarte, die von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)