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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Unter "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" wird eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben, die das öffentliche Leben betreffen, zusammengefasst. Wir informieren Sie z. B. über die Feuerwehr und Polizei sowie über das Versammlungs- und Waffenrecht.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 27 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

    Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auch auf dem Transportweg durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse. Diese kann Ihnen die Kreisverwaltungsbehörde ausstellen, in deren Bezirk Ihr Grenzübergang nach Deutschland stattfindet bzw. in deren Bezirk Ihr Zielort liegt. Erforderlich sind hierfür in der Regel eine Mitnahmeerlaubnis und ein Waffenschein.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung

    Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, Schusswaffen und Munition mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins

    Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

    Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

    Sachgebiet Katastrophenschutz
  5. Dienstleistung

    Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst

    In Bayern kümmern sich rund 315.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.

    Sachgebiet Katastrophenschutz
  6. Dienstleistung

    Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen; Beantragung

    Wenn Sie als Sportschütze Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

    Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  8. Dienstleistung

    Kleiner Waffenschein; Beantragung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  9. Dienstleistung

    Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

    Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  10. Dienstleistung

    Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung

    Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren