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Allgemeines

Informieren Sie sich allgemein über das Bestattungswesen in Bayern.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 6 von 6 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

    Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

    Städtischer Friedhof Fürth
  2. Dienstleistung

    Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

    Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

    Städtischer Friedhof Fürth
  3. Dienstleistung

    Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

    Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

    Standesamt - Bestattungs- und Grabangelegenheiten
  4. Dienstleistung

    Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Erhebung

    Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.

    Städtischer Friedhof Fürth
  5. Dienstleistung

    Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

    Städtischer Friedhof Fürth
  6. Dienstleistung

    Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

    Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

    Standesamt - Bestattungs- und Grabangelegenheiten Online-Verfahren