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Anzeige des Sterbefalls

Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs

    Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften insbes. zur Leichenschau, zur Überführung von Leichen sowie zur Bestattung. Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen vom Friedhofszwang unterliegen strengen Voraussetzungen.

    Standesamt - Bestattungs- und Grabangelegenheiten
  2. Dienstleistung

    Personenstandsurkunde; Beantragung

    Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.

    Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

    Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

    Standesamt - Sterbefall im Ausland Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Sterbefall; Anzeige

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

    Standesamt - Anzeige von Sterbefällen Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Sterbeurkunde; Beantragung

    Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.

    Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren