Anzeige des Sterbefalls
Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.
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Dienstleistung Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Das Bestattungsrecht enthält Vorschriften insbes. zur Leichenschau, zur Überführung von Leichen sowie zur Bestattung. Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Ausnahmen vom Friedhofszwang unterliegen strengen Voraussetzungen.
Standesamt - Bestattungs- und Grabangelegenheiten -
Dienstleistung Personenstandsurkunde; Beantragung
Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus.
Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren -
Dienstleistung Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.
Standesamt - Sterbefall im Ausland Online-Verfahren -
Dienstleistung Sterbefall; Anzeige
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Standesamt - Anzeige von Sterbefällen Online-Verfahren -
Dienstleistung Sterbeurkunde; Beantragung
Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.
Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren