Nach der Geburt
Als frisch gebackene Eltern kommt eine Reihe von Amtswegen auf Sie zu (z. B. Anzeige der Geburt, Namensentscheidung, Beantragung von Elternzeit). Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was Sie wann erledigen und was Sie beachten sollten.
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Dienstleistung Adoption; Informationen zur Freigabe
Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Erstfestsetzung oder Änderung einer Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Jugendamt (JgA) Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder
Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe
Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, werden vielfältige Angebote bereitgestellt.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Eheschließungen und Geburten im Ausland Online-Verfahren -
Dienstleistung Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Standesamt - Anzeige von Geburten -
Dienstleistung Geburtsurkunde; Beantragung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.
Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren -
Dienstleistung Gemeinsame Sorge; Erklärung
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für Sorgeerklärungen eine öffentliche Beurkundung als Wirksamkeitserfordernis vor. In den in § 59 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) genannten Fällen ist die Urkundsperson bei dem Jugendamt befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Namen des Kindes; Erklärung
Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.
Standesamt - Anzeige von Geburten