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Nach der Geburt

Als frisch gebackene Eltern kommt eine Reihe von Amtswegen auf Sie zu (z. B. Anzeige der Geburt, Namensentscheidung, Beantragung von Elternzeit). Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, was Sie wann erledigen und was Sie beachten sollten.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 14 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Adoption; Informationen zur Freigabe

    Bei ungewollter Schwangerschaft kann die werdende Mutter überlegen, nach der Geburt Adoption zu ermöglichen. Eine große Zahl meist kinderloser Paare möchte ein Kind annehmen, so dass eine lebenswerte Zukunft für noch ungeborene Kinder in dieser Lage erreicht werden kann.

    Jugendamt (JgA)
  2. Dienstleistung

    Erstfestsetzung oder Änderung einer Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

    Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.

    Jugendamt (JgA) Online-Terminvergabe
  3. Dienstleistung

    Erziehung in der Familie; Beantragung der Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder

    Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.

    Jugendamt (JgA)
  4. Dienstleistung

    Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe

    Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, werden vielfältige Angebote bereitgestellt.

    Jugendamt (JgA)
  5. Dienstleistung

    Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

    Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

    Eheschließungen und Geburten im Ausland Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Geburt; Anzeige

    Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

    Standesamt - Anzeige von Geburten
  7. Dienstleistung

    Geburtsurkunde; Beantragung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

    Standesamt - Urkundenstelle Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Gemeinsame Sorge; Erklärung

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für Sorgeerklärungen eine öffentliche Beurkundung als Wirksamkeitserfordernis vor. In den in § 59 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) genannten Fällen ist die Urkundsperson bei dem Jugendamt befugt, die öffentliche Beurkundung vorzunehmen.

    Jugendamt (JgA)
  9. Dienstleistung

    Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung

    Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.

    Jugendamt (JgA)
  10. Dienstleistung

    Namen des Kindes; Erklärung

    Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

    Standesamt - Anzeige von Geburten