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Ausländische Studierende

Sie kommen aus dem Ausland und interessieren sich für ein Studium in Bayern? Beachten Sie die speziell für Sie zusammengefassten Informationen und Hinweise.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums

    Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Ausländerbehörde Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

    Ausländerbehörde