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Umzug innerhalb einer Gemeinde

Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Gemeinde die neue Adresse mitteilen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 6 von 6 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abmeldung des Wohnsitz

    Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  2. Dienstleistung

    Anmeldung des Wohnsitzes

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  3. Dienstleistung

    Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

    Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung bei Wohnsitzänderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Wohnungssuche; Unterstützung

    Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.

    Sozialamt (SzA)