Umzug innerhalb einer Gemeinde
Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Gemeinde die neue Adresse mitteilen.
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Dienstleistung Abmeldung des Wohnsitz
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Anmeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung bei Wohnsitzänderung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Wohnungssuche; Unterstützung
Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen.
Sozialamt (SzA)