Umzug außerhalb der EU
Sie möchten Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegen? Wir haben einige Leistungen zusammengestellt, die Sie bei der Niederlassung in einem Nicht-EU-Staat beachten sollten.
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Dienstleistung Abmeldung des Wohnsitz
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe