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Umzug außerhalb der EU

Sie möchten Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegen? Wir haben einige Leistungen zusammengestellt, die Sie bei der Niederlassung in einem Nicht-EU-Staat beachten sollten.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 1 von 1 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abmeldung des Wohnsitz

    Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe