Fürther Serviceportal
 

Adressänderungen

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse verschiedenen Behörden und Stellen bekannt geben. Gesetzlich vorgeschrieben sind insbesondere die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Falls Sie Kindergeld erhalten, setzen Sie auch die Familienkasse darüber in Kenntnis.Teilen Sie die neue Adresse aber auch Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank, Ihren Versicherungsunternehmen, Vereinen, dem Telefonanbieter, Kabelanbieter, Verkehrsunternehmen, Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser und Fernwäme mit.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 3 von 3 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

    Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

    Sachgebiet Kfz-Zulassungsstelle Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  2. Dienstleistung

    Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Bürgeramt (BA) Online-Terminvergabe
  3. Dienstleistung

    Melderegisterauskunft; Beantragung einer einfachen oder erweiterten Auskunft aus dem Melderegister

    Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe