Allgemeines
Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zum Thema Wohnen; dazu gehört vor allem die Meldepflicht.
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Dienstleistung Abmeldung des Wohnsitz
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Anmeldung des Wohnsitzes
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe -
Dienstleistung Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Stadtplanungsamt (SpA) -
Dienstleistung Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung bei Wohnsitzänderung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Wohnsitz bei Aufenthalt im Krankenhaus, Heim oder ähnlichen Einrichtung; Anmeldung
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Bürgeramt (BA) Online-Verfahren