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Allgemeines

Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zum Thema Wohnen; dazu gehört vor allem die Meldepflicht.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 7 von 7 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abmeldung des Wohnsitz

    Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  2. Dienstleistung

    Anmeldung des Wohnsitzes

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  3. Dienstleistung

    Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung

    Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

    Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

    Stadtplanungsamt (SpA)
  5. Dienstleistung

    Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung bei Wohnsitzänderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Wohnsitz bei Aufenthalt im Krankenhaus, Heim oder ähnlichen Einrichtung; Anmeldung

    Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Bürgeramt (BA) Online-Verfahren