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Ver- und Entsorgung

Abfallentsorgung, Wasser, Strom und Heizung sind für angenehmes Wohnen unerlässlich. Informieren Sie sich über die Gebühren, die für diese Leistungen anfallen und auf welche Art die Gemeinden die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellt.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 10 von 14 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abfall; Entsorgung - Müllabfuhr

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf) Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Abfall; Entsorgung - Sperrmüll Beantragung

    Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Abfallentsorgung; Beratung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf)
  5. Dienstleistung

    Abfallgebühren; Bezahlung

    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf)
  6. Dienstleistung

    Abfallwirtschaft; Informationen

    Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf)
  7. Dienstleistung

    Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

    Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  8. Dienstleistung

    Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

    Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  9. Dienstleistung

    Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)
  10. Dienstleistung

    Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

    Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

    Stadtentwässerungsbetrieb (StEF)