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Kirchen und Religion

Der Glaube beziehungsweise die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft ist für viele Menschen ein integrativer Bestandteil ihres Lebens.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Kirchenangelegenheiten; Auskünfte

    Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.

    Standesamt - Kirchenaustritt
  2. Dienstleistung

    Kirchenaustritt; Erklärung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

    Standesamt - Kirchenaustritt Online-Terminvergabe