Familiengründung
Sie haben sich entschlossen, eine Familie zu gründen? Wir bieten Ihnen Informationen zu unterschiedlichen Themen, die Sie in Ihrer neuen Lebenssituation vielleicht interessieren könnten.
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Dienstleistung Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Standesamt (StdA) -
Dienstleistung Eheschließung; Anmeldung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Standesamt - Anmeldung zur Eheschließung -
Dienstleistung Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Vaterschaftsanerkennung und Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Jugendamt (JgA) Online-Terminvergabe