Fürther Serviceportal
 

Familiengründung

Sie haben sich entschlossen, eine Familie zu gründen? Wir bieten Ihnen Informationen zu unterschiedlichen Themen, die Sie in Ihrer neuen Lebenssituation vielleicht interessieren könnten.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 4 von 4 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

    Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

    Standesamt (StdA)
  2. Dienstleistung

    Eheschließung; Anmeldung

    Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

    Standesamt - Anmeldung zur Eheschließung
  3. Dienstleistung

    Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung

    Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.

    Jugendamt (JgA)
  4. Dienstleistung

    Vaterschaftsanerkennung und Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Beurkundung

    Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

    Jugendamt (JgA) Online-Terminvergabe