Existenzgründungsvorbereitungen
Möchten Sie sich selbstständig machen? Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie vieles beachten. Wir bieten Ihnen umfangreiche Informationen für die Planung Ihres Unternehmens.
Befähigungs- und Sachkundenachweise
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Für bestimmte Berufe müssen Sie allerdings Ihre Qualifikation oder Sachkunde nachweisen. Dies betrifft vor allem Freie Berufe wie Ärztinnen und Ärzte, Architektinnen und Architekten, Sachverständige und Ähnliche.
Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbe, die Sie nur mit einer Erlaubnis der Gewerbebehörde betreiben dürfen oder die einer bestimmten Überwachung unterliegen.
Standortwahl und regionale Förderung
Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Beratungsangebote und Standortinformationssystem helfen Ihnen, den für Sie besten Standort zu finden. Informieren Sie sich auch über regionale Förderprogramme.
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Dienstleistung Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Marktfestsetzung; Beantragung
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Mietwagengenehmigung; Beantragung
Sie benötigen eine Mietwagengenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Mietwagen befördern möchten. Damit ist nicht die Vermietung von Fahrzeugen an Selbstfahrer gemeint.
Sachgebiet Verkehrsaufsicht -
Dienstleistung Pfandleihgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren