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Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Unternehmen müssen Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer), Abgaben und Gebühren (z. B. Verwaltungsgebühren, Abfallgebühren) zahlen. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben Sie besondere Steuerpflichten.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 3 von 3 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Abfallgebühren; Bezahlung

    Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

    Amt für Abfallwirtschaft (Abf)
  2. Dienstleistung

    Gewerbesteuer; Festsetzung

    Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.

    Kämmerei (Käm)
  3. Dienstleistung

    Marktgebühren; Erhebung

    Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

    Marktamt (MA) Online-Verfahren