Immobilien und Verkehr
Lage, Grundstück, Kundennähe, Erreichbarkeit, Konkurrenz und behördliche Auflagen sind wichtige Faktoren für den Standort Ihres Unternehmens.
Bauplanung
Möchten Sie ein Gebäude bauen? Bevor Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie sich z. B. über Bebauungs- und Flächennutzungspläne, relevante baurechtliche Vorschriften oder Förderungen informieren.
Bauverfahren
Was müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Bauverfahren beachten? Gibt es Bauvorhaben, die Sie ohne Genehmigung durchführen können? In diesem Kapitel finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.
Besondere Erlaubnisse im Verkehr
Benötigen Sie für die Ausübung Ihrer Berufstätigkeit besondere Erlaubnisse im Verkehr? Wir informieren Sie z. B. über den gewerblichen Güterverkehr oder Gefahrenguttransport.
Brandschutz und sonstige Auflagen
Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.
Entsorgung von Gewerbeabfällen
Erschließung und Infrastruktur
Bei der Existenzgründung müssen Sie auch Ihre Versorgungsmöglichkeiten am zukünftigen Standort prüfen. Ist Ihre Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Wasser, Energie etc. gesichert?
Finanzielle Hilfen und Förderprogramme
Unternehmen können für den Bau, Kauf oder die Anmietung von Immobilien finanzielle Hilfen und Förderungen erhalten.
Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken
Grundstückskosten, Miete, Erschließungsbeiträge, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich darüber, was Sie bei Gewerbegrundstücken beachten müssen.
Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von gewerblichen Gebäuden
Gebäudekosten, Miete, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Lesen Sie mehr darüber, was beim Kauf oder Verkauf beziehungsweise bei der Anmietung oder Pacht von gewerblichen Gebäuden wichtig ist.
Standortsuche
Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Beratungsangebote und Standortinformationssystem helfen Ihnen, den für Sie besten Standort zu finden. Informieren Sie sich auch über regionale Förderprogramme, die Ihnen bei der Betriebsansiedlung helfen.
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Dienstleistung Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) -
Dienstleistung Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) -
Dienstleistung Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) -
Dienstleistung Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.
Stadtentwässerungsbetrieb (StEF) -
Dienstleistung Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Baurecht und Bauregistratur Online-Terminvergabe