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Immobilien und Verkehr

Lage, Grundstück, Kundennähe, Erreichbarkeit, Konkurrenz und behördliche Auflagen sind wichtige Faktoren für den Standort Ihres Unternehmens.

Bauplanung

Möchten Sie ein Gebäude bauen? Bevor Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, sollten Sie sich z. B. über Bebauungs- und Flächennutzungspläne, relevante baurechtliche Vorschriften oder Förderungen informieren.

Bauverfahren

Was müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Bauverfahren beachten? Gibt es Bauvorhaben, die Sie ohne Genehmigung durchführen können? In diesem Kapitel finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Benötigen Sie für die Ausübung Ihrer Berufstätigkeit besondere Erlaubnisse im Verkehr? Wir informieren Sie z. B. über den gewerblichen Güterverkehr oder Gefahrenguttransport.

Brandschutz und sonstige Auflagen

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

Entsorgung von Gewerbeabfällen
Erschließung und Infrastruktur

Bei der Existenzgründung müssen Sie auch Ihre Versorgungsmöglichkeiten am zukünftigen Standort prüfen. Ist Ihre Versorgung mit Rohstoffen, Waren, Verbrauchsgütern, Wasser, Energie etc. gesichert?

Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Unternehmen können für den Bau, Kauf oder die Anmietung von Immobilien finanzielle Hilfen und Förderungen erhalten.

Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken

Grundstückskosten, Miete, Erschließungsbeiträge, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich darüber, was Sie bei Gewerbegrundstücken beachten müssen.

Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von gewerblichen Gebäuden

Gebäudekosten, Miete, Energiepreise und vieles mehr beeinflussen den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens. Lesen Sie mehr darüber, was beim Kauf oder Verkauf beziehungsweise bei der Anmietung oder Pacht von gewerblichen Gebäuden wichtig ist.

Standortsuche

Die Wahl des richtigen Standorts kann für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein. Beratungsangebote und Standortinformationssystem helfen Ihnen, den für Sie besten Standort zu finden. Informieren Sie sich auch über regionale Förderprogramme, die Ihnen bei der Betriebsansiedlung helfen.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Baugebiet; Erschließung

    Unter Erschließung ist die Herstellung bzw. Unterhaltung von Anlagen zu verstehen, die für die bauliche Nutzung von Grundstücken erforderlich ist.

    Tiefbauamt (TfA)
  2. Dienstleistung

    Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

    Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich online über den Bearbeitungsstand informieren.  

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

    Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

    Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

    Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  7. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

    Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

    Tiefbauamt (TfA) Online-Verfahren
  8. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

    Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  9. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

    Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigungen erhalten.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren
  10. Dienstleistung

    Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

    Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.

    Bauaufsicht (BaF) Online-Verfahren