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Verkehrssicherheit

Als Unternehmer sollten Sie im Rahmen der betrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit Maßnahmen ergreifen, um Unfälle im Betrieb und auf dem Arbeitsweg zu reduzieren. Für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Unternehmer eine Erlaubnis.

Unternehmenskategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung

    Für den für Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. Ergibt sich die Überschreitung erst aus der Ladung, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  2. Dienstleistung

    Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer Straße durchführen möchten, müssen Sie für die übermäßige Straßenbenutzung eine Erlaubnis beantragen.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

    Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und entsprechend beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  4. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht
  5. Dienstleistung

    Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

    Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden (örtliche Straßenverkehrsbehörden), die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und großen Kreisstädte (untere Straßenverkehrsbehörden).

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Verkehrsprävention; Verkehrsaufklärung und -erziehung

    Verkehrsprävention umfasst vielfältige Aktionen und Unterrichte im Rahmen der Verkehrsaufklärung und -erziehung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörden sowie von gemeinnützigen Vereinen.

    Kommunaler Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst SVA/KVOD