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Führerschein; Abholung

Ein bereits beantragter Führerschein kann nach Fertigstellung durch den Antragsteller oder eine beauftragte Person abgeholt werden.

Die Abholung von Führerscheinen kann ohne Termin erfolgen. Bitte ziehen Sie hierfür eine Wartemarke. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Aufgrund sehr hoher Nachfrage können auch frühzeitige Sperrungen der Aufrufanlage notwendig werden. Im Rahmen der Abholung können keine weiteren Leistungen miterledigt werden.

 

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

Beschreibung

Ein bereits beantragter Führerschein kann nach Fertigstellung durch den Antragsteller oder eine beauftragte Person abgeholt werden.

Dies kann frühestens drei Wochen nach der Antragstellung erfolgen.

Die Abholung von Führerscheinen kann ohne Termin erfolgen. Bitte ziehen Sie hierfür eine Wartemarke. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Aufgrund sehr hoher Nachfrage können auch frühzeitige Sperrungen der Aufrufanlage notwendig werden.

Sämtliche Unterlagen sind im Original vorzulegen, außer es wird explizit auf eine Kopie hingewiesen.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (falls vorhanden)
  • Bei Abholung durch Dritte: zusätzlich schriftliche Vollmacht für den/die Beauftragten und dessen Ausweisdokument und Führerschein (falls vorhanden)
  • Bei Umschreibung ausländischer Führerscheine: Bestätigungsschreiben
  • Bei Bestehen von Führerscheinklassen: TÜV-Bestätigung

Weitere Unterlagen, Links und Informationen finden Sie hier.

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Stand 27.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth