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Kraftfahrzeug; Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Hinweise zur Finanzierungsbriefauskunft: Die Auskunft erstreckt sich über Zulassungsbescheinigungen finanzierter Fahrzeuge, welche von den Leasing- oder Finanzierungsbanken und den Händler*innen an die Zulassungsbehörde geschickt werden. Sobald diese bei der Zulassungsstelle der Stadt Fürth eingegangen und erfasst wurden, können Sie diese Auskunft nutzen.

Wichtiger Hinweis - Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar
Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle herrscht in der Führerscheinstelle derzeit ein erheblicher Personalengpass. Daher ist bis einschließlich Freitag, 26. April, mit erheblichen Wartezeiten und der frühzeitigen Einstellung der Wartemarkenausgabe zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt bedauert die Einschränkungen und hofft auf Verständnis. Wir empfehlen daher die Nutzung der umfangreichen Onlinedienste.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

ODER

Beschreibung

Wird ein Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt, muss dieses mit deutschen Kfz.-Kennzeichen versehen werden. Sie können dazu online einen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie die hierzu notwendigen, mitzubringenden Unterlagen.

Die Zulassungsstelle Fürth ist nur dann zuständig, wenn entweder der Antragsteller in Fürth wohnhaft ist oder das Fahrzeug nachweislich in Fürth gekauft worden ist (Vorlage des Kaufvertrages ist erforderlich). Bei einem Wohnort in Nürnberg oder Umgebung ist in Fürth keine Zulassung möglich.

Bitte beachten Sie die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen. Ohne diese Unterlagen ist ein Termin nicht durchführbar. Der Termin verfällt dann ersatzlos.

Online Zulassung in Fürth

Ab sofort können Sie Ihr Fahrzeug in Fürth auch vollständig online zulassen ohne das Sie persönlich vor Ort erscheinen müssen. Mit diesem Online-Service können Sie jederzeit von zu Hause aus, ausgewählte Fahrzeugzulassungen und Fahrzeugabmeldungen beantragen, ohne die zuständige Zulassungsbehörde der Stadt Fürth persönlich aufsuchen zu müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Stadtgebiet Fürth (PLZ Bereich 90762, 90763, 90765, 90766, 90768) wohnen! Nähere Informationen zur digitalen Zulassung und den Voraussetzungen finden Sie HIER.

Voraussetzungen

Sollte keine Abnahme durch TÜV oder GTÜ erfolgt sein, muss das Fahrzeug zur Überprüfung der Fahrgestell-Nr. bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Fahrzeugpapiere (Bei EU-konformen Fahrzeugen Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • Bisherige Kennzeichen des Fahrzeuges (wenn dieses noch zugelassen ist)
  • Bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland: EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), oder Datenbestätigung des TÜV oder GTÜ, sowie Abnahme nach § 29 StVZO durch den TÜV (wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre –bei Lkw zwei Jahre- ist).
  • Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland: Abnahme nach § 21 StVZO durch TÜV oder GTÜ
  • Kaufvertrag
  • Zollbescheinigung – wenn das Fahrzeug nicht aus der EU kommt
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nr.
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)

Hinweis: Sollte keine Abnahme durch TÜV oder GTÜ erfolgt sein, muss das Fahrzeug zur Überprüfung der Fahrgestell-Nr. bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Kosten

Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Auskünfte aus Typgenehmigungen
Auskünfte zu gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnissen, Informationen zur Allgemeine Betriebserlaubnis für Abbiegeassistenzsysteme, für Elektrokleinstfahrzeuge, NOx-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung, freiwillige Software-Nachrüstungen für Personenkraftwagen, usw.

Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Mopeds und Kleinkrafträder

Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds), Fahrräder mit Hilfsmotor, bestimmte Leichtkrafträder oder motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR sowie zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion.

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Stand 25.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth