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Altersrentenanträge; Auskunft und Information

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.

Bei allen Angelegenheiten ist zwingend die Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf notwendig (Bei Hinterbliebenenrenten der Versicherungsverlauf des Verstorbenen). Dieser kann bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Checkliste.
Bitte beachten Sie, dass Altersrentenanträge erst 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn beantragt werden können.

Telefonische Auskünfte des Versicherungsamts

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte von Montag bis Freitag nur von 07.30 bis 9.00 Uhr unter 0911 - 974 1609 möglich sind. Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit möglich.

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Altersrenten. Sie alle haben unterschiedliche Zugangsbedingungen und passen sich so den Lebensläufen der betreffenden Personengruppen an.

Die Altersrenten – Voraussetzungen und Varianten

Bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters betrifft dies noch die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit). Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss zusätzlich eine Schwerbehinderung vorliegen.

Die Altersrenten

Die Varianten der Altersrente haben unterschiedliche Bezeichnungen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Regelaltersrente können Sie mit nur fünf Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten. (Die Wartezeit ist die Zeit, die Sie mindestens der gesetzlichen Rentenversicherung angehört
haben müssen, um Anspruch auf eine der verschiedenen Renten zu haben.)


Die Altersgrenze für diese Rente wird zurzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Weitere Informationen zur Beantragung von Altersrente entnehmen Sie bitte der folgenden Informationsbroschüre.

Zur Informationsbroschüre Altersrente

Hinweis: Zur Nutzung dieses Dokuments ist der Acrobat Reader notwendig. Dieser ist kostenfrei im Internet verfügbar. Die Stadt Fürth kann diesen aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen.

Voraussetzungen

  • Die notwendigen und mitzubringenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Checkliste.

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Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Stand 21.10.2022 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth