Fürther Serviceportal
 

Arbeit und Beruf

Die Arbeit nimmt einen großen Teil des Lebens ein. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, unterschiedliche Arbeitsformen, Steuern und Sozialabgaben und vieles mehr. Sie erhalten auch Hilfestellung, falls Sie gerade Arbeit suchen oder Ihr Arbeitsverhältnis auflösen möchten.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Wenn Sie einen ausländischen Berufs- und Bildungsabschluss besitzen, muss dieser möglicherweise in Deutschland anerkannt werden.

Arbeits- und Jobsuche

Sie sind arbeitslos und suchen einen neuen Job? Sie befinden sich in einem Arbeitsverhältnis und möchten sich beruflich verändern? Nutzen Sie die vielseitigen Angebote, die Sie bei der Arbeits- und Jobsuche unterstützen.

Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, weil Sie erwerbs- oder berufsunfähig sind (z .B. aufgrund eines Arbeitsunfalls)? Wir bieten Ihnen einen Überblick, mit welchen Hilfen und Angeboten Sie rechnen können.

Schritt in die Selbständigkeit

Sie möchten den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? In diesem Fall gibt es eine Reihe von Förderungs- und Beratungsmaßnahmen.

Spezielle Arbeitsformen

Für besondere Arbeitsformen gelten besondere Regelungen. Infomieren Sie sich über Teilzeitarbeit, Minijobs und Co.

Weiterbildung

Weiterbildung ist nicht nur eine sinnvolle Art der Freizeitgestaltung und Möglichkeit zur Persönlichkeitsentwicklung, sondern bietet auch die Chance, beruflich weiterzukommen. In vielen Berufen ist Weiterbildung ein wesentlicher Teil des Arbeitslebens oder sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Zeugnisse und Lizenzen

Für bestimmte Berufe müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. Falls Sie einen ausländischen Berufs- und Bildungsabschluss besitzen, muss dieser möglicherweise in Deutschland anerkannt werden.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

    Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

    Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA)
  2. Dienstleistung

    Volkshochschule; Zahlung der Gebühren

    Der Besuch der Kurse und die Benutzung der Einrichtung der Volkshochschule ist in der Regel gebührenpflichtig.

    Referat I - Schule, Bildung und Sport