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Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Beschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Voraussetzungen

Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

  • Sie müssen beide volljährig sein.
  • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
  • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Weitere Informationen zum Ablauf sowie wichtige Hinweise und notwendige Unterlagen zur Eheschließung im Ausland sind HIER zu finden.
     
  • Weitere Informationen zum Ablauf sowie wichtige Hinweise und notwendige Unterlagen zur Anmeldung einer Heirat in der Stadt Fürth sind HIER zu finden.
     
  • Weitere Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige (Eheschließung im Ausland) HIER

Kosten

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 €. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

  • Beurkundung einer Namenserklärung für Ehegatten 30 bis 60 Euro
  • Beurkundung einer Anschlusserklärung für ein gemeinsames Kind ab dem 5. Lebensjahr je 30 bis 60 Euro
  • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung je 12 Euro

Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.

Rechtsgrundlagen

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Stand 07.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stand 04.03.2024 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth