Fürther Serviceportal

Aktuelles aus der Digitalisierung

 

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Digitaler Bauantrag in Fürth

Die Digitalisierung in Fürth schreitet mit großen Stücken voran. Der digitale Bauantrag ist online. Die Einreichung eines Bauantrags und allen dazugehörigen Verwaltungsleistungen ist damit jetzt digital über das BayernPortal unter freistaat.bayern.de möglich.

Die Stadt Fürth hat bei der Einführung von neuen Systemen und Diensten stets die Bedürfnisse und Belange der antragstellenden Bürgerinnen und Bürger im Blick. Darüber hinaus profitieren auch die Mitarbeitenden der Bauordnungsbehörde von der neuen Lösung, da die händische Erfassung in der Fachsoftware entfällt.

Weitere Informationen und die Beantwortung aller Fragen rund um das Thema digitaler Bauantrag finden Sie auf den Informationsseiten zum Bauantrag des Freistaats Bayern.

 

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Onlinedienst zum Führerscheinumtausch

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise im Rahmen eines festgelgten Zeitplans. Um Ihnen den Umtausch zu erleichtern, hat die Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit der AKDB (Anbieter von Verwaltungssoftware) einen neuen Onlinedienst zum digitalen Führerscheinumtausch entwicklt. Damit entfällt der Gang aufs Amt und es muss kein Termin vereinbart werden. Die Beantragung erfolgt vollständig online und digital. Den neuen Führerschein erhalten Sie dann direkt von der Bundesdruckerei an Ihre private Anschrift zugesandt.

Um Ihnen den Umtausch zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten und Informationen in einem kurzen Video für Sie zusammengefasst:

Zum Video Führerscheinumtausch

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

 

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eWaffe online - Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Seit 01.09.2023 ist es soweit. Als eine der ersten bayerischen Waffenbehörden (als 12te von 98 Waffenbehörden) bietet die Stadt Fürth den Online-Dienst eWaffe für ihre Bürgerinnen und Bürger an. Dabei handelt es sich um die digitale Beantragung von Waffen- und Munitionsrechtlichen Erlaubnissen.

Diese Möglichkeit der vollständigen, digitalen Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen stellt eine Entlastung für Verwaltungsmitarbeitende sowie für Jäger, Sportschützen und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Fürth dar.

Der von der AKDB umgesetzte Online-Dienst ermöglicht den Antragstellenden eine sichere Datenübermittlung und den Behörden eine medienbruchfreie und effiziente Prüfung der eingereichten Antragsdaten. Für die wichtigsten Antragsstrecken ist bereits die medienbruchfreie Antragsdatenübertragung umgesetzt und bringt sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die städtischen Sachbearbeitenden einen hohen Zeitgewinn.
Die Antragsstellung beginnt mit der sicheren Authentifikation mit einem Nutzerkonto (z.B. Nutzerkonto BundID). Anschließend werden Bürgerinnen und Bürger durch den kompletten Online-Antrag geführt. Die für die Antragsstellung erforderlichen Dokumente können sowohl per Desktop-PC als auch über das Smartphone hochgeladen werden. Anschließend überträgt der Online-Dienst die Antragsdaten sicher bis in das kommunale Fachverfahren zur weiteren Verarbeitung. Aus gesetzlichen Gründen und der Sicherheit muss die Abholung der Unterlagen jedoch persönlich erfolgen.

 

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Videotermin daheim statt Gang aufs Amt

Seit Anfang Oktober 2022 kann für die erste Leistung ein echter Videoterminn vereinbart werden. Dabei handelt es sich um die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, welche bei Ausübung eines Gaststättengewerbes mit Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle notwendig ist. Die Gaststätte darf erst nach der angeordneten Abnahme und der Erteilung der vorläufigen, bzw. der endgültigen Erlaubnis betrieben werden.

Nach Buchung Ihres Wunschtermins erhalten Sie die Zugangsdaten für die Videokonferenz und beginnen diese zum vereinbarten Termin. Damit schließen wir die Lücke zwischen dem Präsenztermin vor Ort und der digitalen Alternative im Videoformat.

Die Antworten auf Ihre Fragen zur Online-Terminvergabe finden Sie ausführlich beschrieben HIER.

Weitere Neuigkeiten zur Termingabe

Ab sofort können auch für das städtische Versicherungsamt vor Ort Termine vereinbart werden. Damit ist eine umfangreiche Beratung planbar undn ohne Wartezeit individuell durchführbar. Nutzen Sie das Angebot, sich für die unterschiedlichen Rentenarten oder Auskünfte beraten und informieren zu lassen. Bitte beachten Sie auch die im Vorfeld notwendige Vorbereitung Ihrerseits ohne die ein Termin nicht durchführbar ist. Alle Informationen dazu finden Sie durch die Eingabe des Stichworts "Rente" über die Suchfunktion.

 

 

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4 Jahre Digitalisierung in Fürth

Im September 2019 war es soweit: die ersten Mitarbeiter in dem neu geschaffenen Bereich Digitaliserung nahmen ihre Arbeit auf. Seitdem hat sich viel getan in der jungen, aber sehr dynamisch agierenden Abteilung. 

Das Ziel der Abteilung besteht darin, im Rahmen der Gesetzgebung die Vorgaben des OZG-Gesetzes zu erfüllen und allen Bürgerinnen und Bürgern bestmögliche Onlinedienste und Services bereitzustellen. Durch diese können die unterschiedlichsten Leistungen aller Ämter online und jederzeit erledigt werden. Der Zugang zu Onlineleistungen erfolgt über das dafür konzipierte Fürther Serviceportal. Dieses bietet Informationen zu aktuell über 480 verschiedenen Leistungen und Services.

In den letzten Jahresn wurden über 170 verschiedene, reine Onlinedienste und Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen produktiv gestellt. Von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zulassung (vollständig digitale Zulassung eines Fahrzeugs) sind in Fürth bereits viele Leistungen direkt online durchführbar. Eine Übersicht der Leistungen finden Sie direkt im Fürther Serviceportal unter www.services.fuerth.de. Klicken Sie dazu hier.

Darüber hinaus beschäftigt sich die Digitalisierung auch mit der Optimierung und Anpassung von internen Systemen und Prozessen. So arbeitet die Stadt bereits intern seit Jahren mit einer eAkte, was den Austausch zwischen den Dienststellen beschleunigt und erleichtert. Auch Rechnungen werden elektronisch erfasst und digital versendet; dabei kann die Stadt auch Rechnungen von Unternehmen digital erfassen und bearbeiten.