Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur bei berechtigtem Interesse erfolgen kann und ein Personalausweis, Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid, gegebenenfalls Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Vollmacht der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden muss.