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Onlinedienst zum Führerscheinumtausch

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise im Rahmen eines festgelgten Zeitplans. Um Ihnen den Umtausch zu erleichtern, hat die Stadt Fürth in Zusammenarbeit mit der AKDB (Anbieter von Verwaltungssoftware) einen neuen Onlinedienst zum digitalen Führerscheinumtausch entwicklt. Damit entfällt der Gang aufs Amt und es muss kein Termin vereinbart werden. Die Beantragung erfolgt vollständig online und digital. Den neuen Führerschein erhalten Sie dann direkt von der Bundesdruckerei an Ihre private Anschrift zugesandt.

Um Ihnen den Umtausch zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Fakten und Informationen in einem kurzen Video für Sie zusammengefasst:

Zum Video Führerscheinumtausch

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.