Technik: Häufige Fragen
Wenn die Technik nicht macht, was sie soll: Die häufigsten technischen Fragen und die passenden Antworten.
BayernID und Authentifizierung
Für die Anmeldung im Fürther Serviceportal ist grundsätzlich keine Anmeldung oder Registrierung notwendig.
Das Fürther Serviceportal, erreichbar unter www.services.fuerth.de umfasst (Stand Februar 2023) über 460 Leistungsbeschreibungen und Informationen sowie über 140 Formulare und Onlinedienste zu Verwaltungsleistungen die von der Stadt Fürth zu erbringen sind. Darüber hinaus beinhaltet das Portal eine vollautomatische und integrierte Terminvereinbarung für über 60 unterschiedliche Leistungen. Mit Hilfe einer globalen Seitensuche und durch die Eingabe eines geeigneten Suchbegriffs können alle notwendigen Informationen, Leistungen und Dienste die von den Fürther Ämtern bereitgestellt werden direkt gefunden werden. Dabei kann mittels Filter und verschiedenen Auswahlmöglichkeiten, z.B. der Suche nach Onlinedienste, Terminvereinbarungen, Ämtern, etc. das gewünschte Ergebnis einfach und jederzeit individuell zusammengestellt werden; analog einer Suche mit Google.
Die Stadt Fürth entwickelt kontinuierlich Ihr Angebot für Onlinedienstleistungen und stellt monatlich mehrere neue Onlinedienste zur vollständigen, digitalen Nutzung bereit. Dabei wird auch eine Vielzahl an Leistungen für Unternehmen angeboten wie z.B. aus dem Bereich des Straßenverkehrs, der Abfallwirtschaft oder der Beantragung von Genehmigungen.
Aufgrund von regulatorischen Vorgaben und gesetzlichen Notwendigkeiten kann es vorkommen, dass für einzelne Leistungen eine Authentifizierung notwendig ist. Die Art und Weise der Authentifizierung wird entsprechend durch den Gesetzgeber (z.B. Bund oder Freistaat Bayern) festgelegt. Die Stadt Fürth hat hier keinen Einfluss.
Die BayernID ist ein reines Authentifizierungsystem, dass durch den Freistaat Bayern entwickelt, supportet und für alle bayrischen Kommunen bereitgestellt wird. Die Stadt Fürth hat hierauf keinen Einfluss und kann keine Einstellungen vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Anmeldung von Fahrzeugen nur für natürliche Personen möglich ist, jedoch NICHT für Unternehmen bzw. die Zulassung von Firmenfahrzeugen. Die digitale Umsetzung für die Anmeldung von Firmenfahrzeugen ist aktuell durch den Bund in Planung und wird voraussichtlich Anfang 2024 möglich sein. Darüber hinaus muss die natürliche Person ihren Wohnsitz in der Stadt Fürth haben.
Sollten Sie Fragen haben zur Nutzung der Onlinedienste, so steht Ihnen die Digitalisierung der Stadt Fürth unter online-services@fuerth.de bzw. durch Nutzung des Kontaktformulars gerne jederzeit zur Verfügung.
Umfangreiche Informationen zur BayernID
Umfangfreiche Informationen zur BayernID finden Sie direkt auf den Seiten des Freistaats Bayern, der für die Umsetzung und den Support verantwortlich ist.
FAQ zum Bayernportal und zur Nutzung der BayernID
Hier finden Sie nähere Informationen zu Ihrer BayernID.
Browser
Warum wird die Seite mit meinem Internet Explorer nicht angezeigt?
Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer in der Version 11 oder älter nicht mehr unterstützt. Die Nutzer der OTV werden darüber mit einem Banner informiert. Das ist die letzte Version des Internet Explorers. Der Nachfolger Microsoft Edge, der seit 2015 aktiv ist, wird von der OTV unterstützt.
Daher ist auf allen aktuellen Windows Versionen ist Edge der Standardbrowser installiert. Seit Januar 2020 wird der IE11 auch offiziell von Microsoft nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt.
Zur Ihrem Schutz empfehlen wir daher, stets eine aktuelle Version eines Browsers zu verwenden.
Warum bekomme ich eine Fehlermeldung und kann keinen Termin vereinbaren?
Die OTV wird hinsichtlich der technischen Verfügbarkeit kontinuierlich geprüft und überwacht. Jedoch kann es, wie bei jedem Onlinesystem auch, aufgrund verschiedener physikalischer Einflüsse teilweise zu geringen, vereinzelten Einschränkungen kommen.
Sollte der Fehler "Oops, an error occurred! Code..." kann dies mehrere Ursachen haben:
- Verwendung der Vor- und Zurücktaste ganz oben links am Bildschirm (sollte vermieden werden)
- Verwendung von nicht zugelassenen Sonderzeichen wie „ ` `` , ; # *. Bitte verwenden Sie nur Buchstaben oder Zahlen und keine Sonderzeichen.
- Im Cache (interner Seitenspeicher) sind noch Altdaten vorhanden. Bitte leeren Sie daher Ihren Cache über Einstellungen. Ihr Computer speichert stets die bisherigen, fehlerhaften Prozesse, so dass es Weiterkommen im Prozess nicht möglich ist.
- Verwendung eines alten, nicht mehr zugelassenen Browsers: Internet Explorer Version 11 oder älter sollte nicht mehr verwendet werden, da dieser ein allgemeines Sicherheitsrisiko darstellt. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser
Diese Hinweise sind für alle weltweiten IT-Systeme identisch und spiegeln keine Besonderheit der OTV wieder.
Bitte schließen Sie Ihr System, starten Sie es erneut und buchen Sie erneut einen Termin.
Warum muss ich meine Emailadresse angeben?
Im letzten Schritt der Terminvereinbarung muss die eigene E-Mailadresse korrekt eingegeben werden. Dieser Schritt ist notwendig, da im Anschluss eine E-Mail an diese hinterlegte E-Mailadresse versandt wird. Diese E-Mail muss aus rechtlichen Gründen vom E-Mailinhaber bestätigt werden. Die Bestätigung muss innerhalb von 24 Stunden bzw. bis spätestens 3 Stunden vor dem Termin erfolgen. Ohne erfolgreiche Terminbestätigung verfällt der Termin ersatzlos und kann wieder frei gebucht werden.
Nach erfolgreicher Bestätigung erfolgt die Zusendung einer zweiten E-Mail. Hierin enthalten ist die Aufrufnummer. Diese Nummer wird für den Termin vor Ort im Amt benötigt. Ohne diese Aufrufnummer ist kein Termin möglich.
Datumsangaben
Wie kann ein Geburtsdatum eingegeben werden, wenn nur ein Geburtsjahr vorhanden ist?
Die Eingabe des Geburtsdatums muss aufgrund technischer, notwendiger Voraussetzungen und zur Sicherheit Ihrer Daten stets im Format TT.MM.JJJJ erfolgen, also zum Beispiel 15.06.2012. Die Eingabe in einem anderen Format ist nicht möglich und führt zu einem Fehler bzw. einer Fehlermeldung. Es muss daher zwingend ein Geburtsdatum eingegeben werden. Aufgrund vieler Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern wurde das Eingabeformat so geändert, dass die Eingabe nur noch manuell als Textfeld erfolgt. Eine Eingabe über eine Kalenderauswahl, wie es von vielen Portalen bekannt ist, wird nicht gewünscht.
Wenn bei Ihrem Geburtsdatum nur das Geburtsjahr bekannt ist, so muss aus technischen Gründen die Eingabe der Geburtstag und Geburtsmonat jeweils mit "01" angegeben werden, also z.B. 01.01.1960. Damit ist sichergestellt, dass eine Buchung möglich ist. Bitte weisen Sie vor Ort darauf hin, dass hier eine abweichende Eingabe erfolgt ist.
Es ist nicht möglich, nur ein Geburtsjahr anzugeben und die Angaben für Tag und Monat freizulassen.