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Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Beschreibung

Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, von denen typischerweise schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG), einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

Man unterscheidet das förmliche Verfahren nach § 10 BImSchG und das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG. Gemeinsam ist beiden Verfahren, dass sie einen schriftlichen Antrag und die Einreichung aller prüfungsrelevanten Unterlagen sowie die Beteiligung anderer betroffener Behörden verlangen. Beim förmlichen Verfahren findet zusätzlich eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, eine öffentliche Auslegung des Antrags samt Unterlagen sowie ggfs. ein Erörterungstermin statt. In bestimmten Fällen ist außerdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (vgl. Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV).

Zuständig für die Entscheidung über die Genehmigung ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Gemeinde), in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen die Regierung (vgl. Art. 1 Bayerisches Immissionsschutzgesetz-BayImSchG).
Beabsichtigt der Betreiber die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage zu ändern, so muss er auch dafür eine Genehmigung einholen, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt (vgl. § 16 Abs. 1 BImSchG). Andere Änderungen müssen mindestens einen Monat vor Beginn der Genehmigungsbehörde angezeigt werden (§ 15 Abs. 1 BImSchG).

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen Immissionsschutz je nach Einzelfall

    vgl. zur Art der Unterlagen §§ 3 ff 9. BImSchV (siehe Link "Rechtsgrundlagen")

Formulare

Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung, Änderungsgenehmigung, Vorbescheid, Teilgenehmigung oder Zulassung des vorzeitigen Beginns (Empfänger: Stadt Fürth)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung, Änderungsgenehmigung, Vorbescheid, Teilgenehmigung oder Zulassung des vorzeitigen Beginns (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz auf Neugenehmigung, Änderungsgenehmigung, Vorbescheid, Teilgenehmigung oder Zulassung des vorzeitigen Beginns (Empfänger: Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG (Empfänger: Stadt Fürth)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG (Empfänger: Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Empfänger: Stadt Fürth)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 55.1 - Rechtsfragen Umwelt)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Checkliste für Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Empfänger: Sachgebiet 50 - Technischer Umweltschutz)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

Die anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Kostenverzeichnis zum Bayerischen Kostengesetz, Nr. 8.II.0, Tarifstelle 1.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

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Stand 18.01.2024 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)