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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

Wichtiger Hinweis - Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar
Aufgrund zahlreicher krankheitsbedingter Ausfälle herrscht in der Führerscheinstelle derzeit ein erheblicher Personalengpass. Daher ist bis einschließlich Freitag, 26. April, mit erheblichen Wartezeiten und der frühzeitigen Einstellung der Wartemarkenausgabe zu rechnen. Das Straßenverkehrsamt bedauert die Einschränkungen und hofft auf Verständnis. Wir empfehlen daher die Nutzung der umfangreichen Onlinedienste.

Fahrerlaubnisbehörde
Die Führerscheinstelle kann während der Öffnungszeiten ohne Termin besucht werden. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke. Es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Zulassungsstelle
Die Zulassungsstelle kann während der Öffnungszeiten mit oder ohne Termin besucht werden. Ohne Termin bitte eine Wartemarke ziehen. Es ist mit Wartezeit zu rechnen. 

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere digitalen Onlinedienste aus dem Bereich Führerschein und Zulassung. Damit vermeiden Sie den Gang aufs Amt, lästige Wartezeiten und kommen schneller zu Ihrer Leistung.

ODER

Beschreibung

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Sie haben ein – oder beide- Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren, bzw. die Kennzeichenschilder  wurden gestohlen und Sie müssen sich daher ein neues Kennzeichen zuteilen lassen.
Sie können sich vorab hier ein Wunschkennzeichen verbindlich reservieren und die Kennzeichenschilder bereits fertigen lassen. Die Kennzeichenreservierung ist kostenpflichtig
(12,80 Euro). Bitte beachten Sie hierzu die notwendigen, mitzubringenden Unterlagen.

Voraussetzungen

Regionale Ergänzung: Stadt Fürth

Notwendige Unterlagen bei der Umkennzeichnung eines Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Bei Verlust/Diebstahl nur eines Kennzeichenschildes das verbliebene zweite Kennzeichenschild
  • Bei Verlust - formlose Verlusterklärung (wann und wo ging das Kennzeichenschild verloren)
  • Bei Diebstahl  - Diebstahlanzeige der Polizei
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)
  • Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Vollmacht zur Beantragung der Dienstleistung durch Dritte

Notwendige Unterlagen beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Versicherung an Eides Statt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)

Notwendige Unterlagen beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Versicherung an Eides Statt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV Bericht)

Notwendige Unterlagen beim Verlust der amtlichen Kennzeichen

  • Versicherung an Eides Statt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verlust-/Diebstahlanzeige der Polizei

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
  • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

Kosten

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
  • Kosten für neue Kennzeichenschilder

Rechtsgrundlagen

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Stand 01.09.2023 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Stand 28.09.2023 - Redaktionell verantwortlich: Stadt Fürth