Fürther Serviceportal
 

Einkommensteuer und Kirchensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 1 von 1 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Kirchenaustritt; Erklärung

    Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

    Standesamt - Kirchenaustritt Online-Terminvergabe