Betreuung
Betreuung meint einerseits die pflegerische Betreuung von Menschen mit Behinderungen, andererseits die rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht selbst wahrnehmen können.
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Dienstleistung Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Jugendamt (JgA) -
Dienstleistung Betreuungswesen; Vollzugshilfe
Die Vollzugshilfe für das Amtsgericht in Betreuungsangelegenheiten gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Jugendamt (JgA)