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Betreuung

Betreuung meint einerseits die pflegerische Betreuung von Menschen mit Behinderungen, andererseits die rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht selbst wahrnehmen können.

Bürgerkategorien
Dienststelle

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  1. Dienstleistung

    Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

    Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.

    Jugendamt (JgA)
  2. Dienstleistung

    Betreuungswesen; Vollzugshilfe

    Die Vollzugshilfe für das Amtsgericht in Betreuungsangelegenheiten gehört zu den Pflichtaufgaben der Betreuungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Jugendamt (JgA)