Freizeitgestaltung
Die Angebote für eine aktive Freizeitgestaltung sind vielschichtig. Informieren Sie auch über die Angebote von Behörden und sonstigen Einrichtungen in Bayern.
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Dienstleistung Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Kommunale Veranstaltungen; Veröffentlichung von Informationen und Anmeldung
Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).
Marktamt (MA) Online-Verfahren -
Dienstleistung Nutztierhaltung; Anzeige
Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere anmelden bzw. ihren Betrieb anzeigen.
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) -
Dienstleistung Rad- und Wanderkarten der Kommune; Erhalt
Gemeinden und Landkreise können Informationen über Rad- und Wandertouren in ihrem Gebiet zur Verfügung stellen.
Amt für Tourismus (TI) -
Dienstleistung Tourismus; Beratung und Information
Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.
Amt für Tourismus (TI) -
Dienstleistung Tourismus; Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinden und Landkreise können Aufgaben im Rahmen der touristischen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen.
Amt für Tourismus (TI) -
Dienstleistung Volkshochschule; An-, Um- und Abmeldung
Volkshochschulen (VHS) sind Einrichtungen der öffentlichen Erwachsenenbildung. Die große Bandbreite der Angebote ist ausgerichtet an den Orientierungs-, Bildungs- und Qualifizierungsinteressen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Referat I - Schule, Bildung und Sport -
Dienstleistung Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Grünflächenamt (GrfA)