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Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Informieren Sie sich z.B. über Parkausweise in Städten oder Parkerleichterungen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 4 von 4 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Bewohnerparkausweis; Beantragung

    Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  2. Dienstleistung

    Handwerksbetriebe, Handelsvertreter und Tätige im Sozialen Dienst; Beantragung einer Parkerleichterung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren Online-Terminvergabe
  3. Dienstleistung

    Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

    Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind für andere Verkehrsteilnehmer tabu. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

    Sachgebiet Verkehrsaufsicht Online-Verfahren