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Kindergartenbetreuung

Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 5 von 5 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung

    Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.

    Jugendamt (JgA)
  2. Dienstleistung

    Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.

    Jugendamt (JgA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

    Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen Online-Verfahren
  4. Dienstleistung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
  5. Dienstleistung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

    Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen Online-Verfahren