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Schulkinderbetreuung

Für Kinder im schulpflichtigen Alter gibt es unterschiedliche Betreuungsangebote – sowohl innerhalb der Schule als auch in externen Einrichtungen.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

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  1. Dienstleistung

    Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung

    Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.

    Jugendamt (JgA)
  2. Dienstleistung

    Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.

    Jugendamt (JgA) Online-Verfahren
  3. Dienstleistung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
  4. Dienstleistung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

    Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung

    Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
  6. Dienstleistung

    Schulwegdienste; Benennung oder Anmeldung

    Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

    Schulverwaltungsamt (SchvA)