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Finanzielle und sonstige Hilfen

Die meisten Kinderbetreuungsangebote sind kostenpflichtig. Informieren Sie sich über Benutzungsgebühren und verschiedenste Vergünstigungen und Hilfen, die Sie beantragen können.

Bürgerkategorien
Dienststelle
Durchführung

1 bis 6 von 6 Ergebnissen

  1. Dienstleistung

    Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung

    Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich bei Erziehungs- und Schulproblemen an außerschulische Beratungsstellen wenden.

    Jugendamt (JgA)
  2. Dienstleistung

    Frühe Hilfen; Information, Beratung und Hilfe

    Um Kindern von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, werden vielfältige Angebote bereitgestellt.

    Jugendamt (JgA)
  3. Dienstleistung

    Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung

    Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung, Kur, Strafhaft, Auslandsaufenthalt) ausfällt.

    Jugendamt (JgA)
  4. Dienstleistung

    Kinderbetreuung; Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

    Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.

    Jugendamt (JgA) Online-Verfahren
  5. Dienstleistung

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

    Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

    Amt für Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen Online-Verfahren
  6. Dienstleistung

    Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung

    Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, die die Förderung von Kindern selbst organisieren wollen, sollen beraten und unterstützt werden.

    Jugendamt (JgA)